Leistungen
Neben den typischen Tätigkeiten einer Steuerberatungskanzlei (Allgemeine Steuerberatung) hat sich unsere Gesellschaft insbesondere auf den praktisch bedeutsamen Bereich der Umsatzsteuer spezialisiert.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung im Bereich des Kapitalvermögens, sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Allgemeine Steuerberatung
Wir sind für Sie die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie die typischen Leistungen einer Steuerberatungsgesellschaft suchen.
Dazu zählen neben
- der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie
- der Begleitung von Unternehmensumstrukturierungen, Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren insbesondere auch
- die Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahme-Überschuss-Rechnungen und von betrieblichen und persönlichen Steuererklärungen.
- Außerdem führen wir für Sie die erforderlichen Einspruchsverfahren und Prozesse vor den Finanzgerichten einschließlich etwaiger Revisionsverfahren.
Wir betreuen Sie und Ihr Unternehmen umfassend in betrieblicher und persönlicher Hinsicht.
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Umsatzsteuer
Der Umsatzsteuer kommt aufgrund ihrer großen praktischen Relevanz erhebliche Bedeutung zu. Sobald Sie unternehmerisch tätig werden, müssen Sie sich u.a. mit folgenden Fragen befassen:
- Ist Ihre Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Ist ein Vorsteuerabzug möglich? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Welche notwendigen Angaben müssen Ihre Rechnungen enthalten? usw.
Nahezu undurchschaubar wird das Verfahren spätestens bei grenzüberschreitenden Leistungen.
Fehler bei der Umsatzsteuer haben in der Regel weitreichende Konsequenzen: Der Ausweis eines zu niedrigen Steuersatzes in Ihrer Rechnung oder ein zu hoher Vorsteuerabzug führen zu erheblichen Steuernachzahlungen, wenn die unzutreffende umsatzsteuerliche Behandlung erst nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgedeckt wird.
Um Sie vor diesen umsatzsteuerlichen Fallstricken zu bewahren, bieten wir Ihnen folgende über den allgemeinen Bereich hinausgehende Leistungen an:
- Gutachterliche Stellungnahmen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
- Gutachten über die umsatzsteuerliche Behandlung eines bestimmten Sachverhaltes bzw. Unternehmenskonzeptes
- Inhouse-Schulungen Ihrer Mitarbeiter
- Vorträge über unternehmensspezifische umsatzsteuerliche Fragestellungen
- Umfassende Betreuung bei grenzüberschreitenden Lieferungen/Leistungen
Sprechen Sie mit uns über Ihren spezifischen umsatzsteuerlichen Beratungsbedarf.
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Kapitalvermögen
Da aufgrund des starken Wettbewerbes ständig neue und immer komplexere Kapitalanlageprodukte auf den Markt kommen, verliert der Anleger schnell den Überblick. Spätestens bei der Frage, ob die Anlage die Bezeichnung "steueroptimiert" zu Recht trägt, hat heutzutage aufgrund der unklaren Gesetzeslage auch ein Vermittler Schwierigkeiten. Gleiches gilt selbstverständlich für Finanzbeamte, die ohne besondere Marktkenntnis oftmals einen Steuervorteil zu Unrecht versagen. Aktuell abweichende Finanzgerichtsurteile tragen zur weiteren Verunsicherung bei.
Um erfolgreich als Privatmann investieren oder als Vermittler Anlageformen empfehlen zu können, müssen Sie selbst beurteilen können, ob die jeweilige Kapitalanlage für Sie oder Ihren Kunden im konkreten Fall vorteilhaft ist. Wir geben Ihnen dazu die notwendigen Entscheidungshilfen an die Hand. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist für uns Neutralität und Unabhängigkeit Grundvoraussetzung unserer Tätigkeit.
Neben einer umfassenden Beratung unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei Ihrer Rechtsdurchsetzung gegenüber den Finanzbehörden und den Finanzgerichten. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über unsere besonderen Leistungen im Bereich Kapitalvermögen geben:
- gutachterliche Stellungnahmen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
- Rechtsvertretung gegenüber den Finanzbehörden, Finanzgerichten und dem BFH
- Erstellung und Prüfung von Konzepten für steuerbegünstigte Kapitalanlagen
- Gutachten über die erfolgte Besteuerung einer Kapitalanlage
- Vorträge/Schulungen über die Besteuerung von Kapitalanlagen
- Erstellung eines privaten Finanzstatus
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Unsere Gesellschaft steht Ihnen außerdem mit besonderer Kompetenz im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Seite. Dazu zählen nicht nur die Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen, sondern gerade auch die Entwicklung von auf Sie persönlich zugeschnittenen Nachfolgegestaltungen zur Vermeidung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
In diesem Zusammenhang berechnen wir für Sie die erbschaftsteuerlich relevanten Werte Ihres Grundbesitzes und Ihrer Gesellschaftsbeteiligungen und erarbeiten mit Ihnen zusammen Vorschläge für eine optimale Nachfolgeregelung, auch unter Einbeziehung grenzüberschreitender Sachverhalte.
Die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern ermöglicht uns außerdem eine unkomplizierte und zeitnahe Umsetzung vertraglicher Gestaltungen.
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